Die Verlobung
Die Verlobung liegt wieder voll im Trend. Da heutzutage Werte wie Liebe und Treue, Geborgenheit und Familie wieder mehr und mehr im Mittelpunkt stehen.
Bekanntgabe der Verlobung
Es gibt viele Möglichkeiten die Verlobung Freunden und Verwandten mitzuteilen. Am häufigsten wird sie während eines Festes bekannt gegeben, aber es gibt auch andere Wege, wie z.B. eine handgeschriebene Mitteilung die man verschickt, eine schöne gedruckte Karte oder eine Verlobungsanzeige als Zeitungsinserat. Beispiele für klassische Verlobungsanzeigen findet man im Internet. Hier ein Beispiel:
Klaus Muster und Petra Mustermann
Ihre Verlobung geben bekannt
Klaus, ältester Sohn von
Heinz und Martha Muster aus Musterstadt,
und Petra, zweite Tochter von
Reinhard und Else Mustermann aus Thüringen.
Auch heutzutage wird noch auf gewisse Höflichkeitsregeln Wert gelegt. Die Eltern des Bräutigams sollten dessen zukünftigen Schwiegereltern einen Brief zuschicken, indem sie ihre Freude über die Verlobung mitteilen. Auch eine Essenseinladung von Seiten der Eltern des Bräutigams ist eine gute Möglichkeit sich gegenseitig besser kennen zu lernen und seine Freude zu teilen.
Verlobungsfeier
Während einer Verlobungsfeier bietet sich eine gute Gelegenheit, Ihre Hochzeit in einer familiären Runde bekannt zu geben. An diesem Tag sollten sich die Eltern des zukünftigen Brautpaares spätestens kennen lernen. Auch die zukünftigen Trauzeugen sollten anwesend sein. Ganz entscheidend ist ein passender Termin für die Verlobungsfeier, zum Beispiel an einem Wochenende oder an einem Feiertag. Die Verlobungsfeier soll eine Überraschungsparty für die eingeladenen Gäste werden! Dann laden Sie alle zu einer ganz gewöhnlichen Grillparty oder Geburtstagsparty ein. Vielleicht erwartet die Braut ein Baby, was man mit einer Verlobung verbinden kann. Feiern Sie in einem schönen Restaurant und wenn alle Gäste beisammen sind. Geben Sie Ihre Verlobung bekannt und der Ringaustausch kann vollzogen werden. Nutzen Sie die Möglichkeit auf einen Vorgeschmack Ihrer Hochzeit und geben den Familienangehörigen das Gefühl, das Sie sich lieben.
Geschichte der Verlobung
Der ursprüngliche Sinn der Verlobung war, eine öffentliche Liebesbeziehung zu ermöglichen, denn früher war die Verlobung ein gesellschaftliches Muss. Am Verlobungstag fand einst der weltliche Teil der Eheschließung statt. Am Heiratstag, der auch Brautkauf oder Versspruch genannt wurde, regelte man alle materiellen Angelegenheiten, wie die Mitgift, die Hofübernahme und auch die Kostenaufteilung für die Hochzeitsfeier.
Die Verlobungszeit betrug früher mindestens sechs Monate und konnte bis zu einem Jahr andauern. Diese Zeit diente ursprünglich dazu, dass sich das Paar näher kommen konnte und die Familien Zeit hatten, um die Hochzeitsfeierlichkeiten zu planen. Der Bräutigam schenkte seiner Braut als Ehepfand, das so genannte Ehegeld oder Handgeld, welches dem Ehepaar einen Rückhalt für schlechte Zeiten geben sollte.
In unserer heutigen Zeit wurde das Ehegeld durch den Verlobungsring ersetzt. Weitere Geschenke für die Braut waren z.B. ein Gesangbuch, ein Kopftuch oder eine Pelzmütze. In Schwaben und Südwestfalen erhielt der Bräutigam ein selbst gesponnenes Hemd. Trug er dieses Hemd am Hochzeitstag glaubte man, dass er seiner Frau lebenslang treu sei.
Der Volksglaube ging damals davon aus, dass die Brautleute den schädlichen Einflüssen böser Geister besonders ausgesetzt waren. So kam es auch zu dem Brauch, keine Schuhe zu schenken, da sonst die Liebe zertreten werden könnte. Um nicht die gegenseitige Zuneigung zu zerschneiden oder zu zerstechen wurde auch darauf verzichtet, Messer, Gabeln oder Scheren zu verschenken.
Wie wir heute den Brautstrausswurf kennen, um die nächste Braut zu ermitteln, gab es früher auch noch andere Bräuche. In die Hochzeitstorte wurde ein kleiner Ring oder eine Bohne gesteckt. Das Mädchen, welches diesen Gegenstand in ihrem Stück Kuchen fand, wurde die nächste Braut
In katholischen Gegenden gab es das Stuhlfest, hier mussten die Brautleute ein so genanntes Brautexamen beim Pfarrer ablegen. Unter Zeugen wurde das Eheversprechen abgenommen und einige Glaubensfragen geprüft.
Das Aufgebot wurde früher von der Kanzel in einer Kirche bekannt gegeben, daher kommt der Begriff die Brautleute poltern, fallen von der Kanzel oder werden herunter geworfen.
Die rechtliche und juristische Bedeutung der Verlobung
- die Verlobung ist das Versprechen zweier Menschen einander zu heiraten
- vor dem Gesetz gilt die Verlobung als Vertrag
- das Heiratsversprechen kann nicht erzwungen oder eingeklagt werden
- im Strafgesetz gelten Verlobte als Angehörige, deshalb können sie die Aussage verweigern
- bei Auflösung der Verlobung kann man Schadensersatz verlangen, z.B. für bereits getätigte Ausgaben (Hochzeitskleid, Eheringe, Anzug usw.)
Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt die Verlobung “Verlöbnis”. In welcher Form sich das Paar das Eheversprechen gibt, ist belanglos. Jugendliche unter 18 Jahren brauchen das Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Der Partner, der ohne triftigen Grund von der Verlobung zurücktritt, wird für den Schadensersatz herangezogen. Er ist dem anderen Verlobten, dessen Eltern und sogar Dritten, die anstelle der Eltern gehandelt haben, zum Schadensersatz verpflichtet.